Elektroprüfung
Wiederkehrende Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 (alt BGV A3)
Der sichere Betrieb aller elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ist nur dann zuverlässig und korrekt möglich, wenn der ordnungsgemäße Zustand auf Dauer sichergestellt ist. Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) legt Prüffristen und Prüfarten fest. Die entsprechenden Durchführungsanweisungen (DA) geben an, wie die Schutzziele erreicht werden können. Darunter fällt:
- Sichtprüfung auf äußerlich erkennbare Mängel
- Prüfen und Messen der Schutzmaßnahmen
- Isolationswiderstände
- Schleifenwiderstand
- Funktionsprüfung
Die Ergebnisse werden durch ein Prüfprotokoll dokumentiert. Auf Wunsch wird auch eine Kundenspezifische Datenbank erstellt.
Gutachten
Erstellung von Gutachten bei Schadensfällen im Bereich :
- Produktionsanlagen
- Haushaltsgeräte
- Consumer Elektronik
- Kommunikationselektronik
- Veranstaltungstechnik